Energieberatung/Energieausweis

Haben Sie Ihre undichten Stellen entdeckt? Konnte oder kann ich Ihnen dabei helfen?

Thermografie und Blower Door-Test zeigen quasi nur mit dem Finger auf den oder die Schuldigen.

Jetzt ist schnelles und konsequentes Handeln gefragt.

Als Energieberater kann ich Ihnen die entscheidenden Hinweise und Ratschläge geben, wie Sie die entdeckten Energieverschwender bearbeiten müssen, um den Energieverlust auf ein Minimum zu reduzieren.

Dabei helfen mir neben den zur Verfügung stehenden Technologien (Wärmebildkamera, Blower Door-Aggregate) hochmoderne und ständig aktuali-sierte Computerprogramme, die natürlich alle Gesetze und Gesetzesno-vellierungen enthalten.

Mit diesen Programmen lässt sich Ihr Gebäude nicht nur kategorisieren. Sie können zusätzlich nach vordefinierter Zeit kontrollieren, ob die von mir empfohlenen Energiesparmaßnahmen auch zum Erfolg geführt haben. Ich biete Ihnen also an, mich mit meinen eigenen Technologien zu kontrollieren.

Lassen Sie uns also zusammen dafür sorgen, dass Ihre Energie auch wirklich Ihre Energie bleibt.  Ich berate Sie gern. Rufen Sie mich an. Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen zum Thema Energieausweis:

Energieausweis:

Der umgangssprachliche Name dafür ist auch Energiepass.

Was ist ein Energieausweis?

Energieausweise geben Informationen über den Energieverbrauch pro m² Gebäudenutzfläche im Jahr. So ähnlich kennt man es auch z. B. von Energie-effizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem durchschnittlichen Verbrauch von Kraftfahrzeugen. 
Mit diesem  Energieausweis sollen Kaufinteressenten oder künftige Mieter eine gesetzlich genormte Information darüber bekommen, ob das jeweilige Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat.
Entscheidend ist, ob ein Gebäude im grünen oder im roten Bereich der Farbskala liegt (ein farblich dargestellter Indikator auf dem Ausweis selbst). Grün bedeutet, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird; rot steht für eine schlechte Energiebilanz.
Zu jedem Energieausweis gehören individuelle Modernisierungsempfehlungen, die auch von Miet- und Kaufinteressenten eingesehen werden dürfen. Mit ihrer Hilfe kann eingeschätzt werden, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energiebedarf des Gebäudes deutlich verbessern würden. Ein Anspruch auf Umsetzung der Maßnahmen besteht jedoch nicht.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.


Wo steht das?

Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis ist die Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) in der jeweils gültigen Fassung. Im korrekten Amtsdeutsch heißt die EnEV: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden.
Grundlage für die EnEV ist das Energieeinsparungsgesetz (kurz: EnEG) ebenfalls in der jeweils gültigen Fassung.

Wann muss ein Energieausweis vorgelegt werden?

Seit Anfang 2009 haben alle Miet- und Kaufinteressenten ein Recht auf die Vorlage eines Energieausweises.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Der Gesetzgeber erlaubt die Wahl zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasierten Energieausweis.

Bedarfsbasierte Energieausweise:

Diese sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
Beim Bedarfsausweis nehme ich als Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes unter die Lupe. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechne ich die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Darauf aufbauend mache ich konkrete Vorschläge, wie die Energieeffizienz verbessert werden kann.

Verbrauchsbasierte Energieausweise:

Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Ener-gieausweis beauftragen.
Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkosten-abrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.

Bedenken Sie: Neben den gesetzlichen Vorschriften sollte es in Ihrem eigenen Interessse liegen, einen solchen Energieausweis von mir erstellen zu lassen. Ich gebe Ihnen nicht nur Auskunft über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und die Maßnahmen zur Energieeinsparung, sondern beantrage für Sie auch die mögliche staatliche Unterstützung. Eine Beratung durch mich kann sich also in fast jedem Fall für Sie lohnen.